Zuschusskriterien

Im Nachfolgenden haben wir für Sie die Kriterien aufgelistet, die zur Erlangung eines Zuschusses durch den Kreisverband Ostallgäu nötig sind.

1. Der Zuschussantrag muss bis zum 31.10. eines Jahres eingegangen sein.

2. Die Ausgaben müssen im Zeitraum vom 31.10. des Vorjahres bis zum 30.10. des laufenden Jahres entstanden sein.

3. Die Ausgaben und Aufwendungen im Laufe des Jahres müssen insgesamt mehr als 120,00 € betragen, um einen Zuschussantrag stellen zu können. Diese dürfen gestaffelt und auf mehrere Positionen verteilt werden.

4. Der Vorstand oder Kassier muss durch seine Unterschrift die Entstehung der Kosten beurkunden.

5. Kostennachweise müssen auf den Gartenbauverein ausgestellt und als Kopie/Original dem Zuschussantrag beigefügt werden.

6. Der jährliche Zuschuss kann seitens der Fachberatung ohne Angaben von Gründen nicht gekürzt werden, wenn eine Zuschussberechtigung gemäß den Vorgaben des Zuschusskatalogs besteht. Die Fachberatung behält sich jedoch das Recht vor, Zuschüsse zu kürzen, wenn die vorhandenen Mittel dies erfordern.

7. Maßnahmen, die förderbar sind:

7.1 Nachweisliche Anlage oder Pflege von öffentlichen Grünflächen in größerem Ausmaß, welche zur Betreuung einen erheblichen Zeitaufwand bedürfen. Hierzu gehört nicht das Rasenmähen!
Zuschussbetrag: pauschal 30,- €
Als Nachweis dient eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung

7.2 Pflanzware oder Saatgut aller Art für öffentliche Flächen / Plätze (noch nicht bezuschusst durch die Gemeinde):
Zuschussbetrag: 30 %, max. jedoch 150,- €

7.3 Erwerb von gartenbaulichen Materialien wie z.B. Baumpfählen, Lattenholz, Draht, Bindegut
Zuschussbetrag: bis zu 100 %, jedoch max. 100,- €

7.4 Düngestoffe mit Benennung und Mengenangabe
Zuschussbetrag: max. 20 % vom Anschaffungswert

7.5 Anschaffung und Aufstellen von Ausstattungsgegenständen auf öffentlichen Freiflächen (z.B. Sitzbänke, Feldkreuze, Brunnen, Ausstattung von Festwägen etc.), die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und vom Verein gepflegt und instand gehalten werden
Zuschussbetrag: 30 %, jedoch max. 160,- €

7.6 Anschaffung von Geräten für die Vereinsnutzung z.B. Häcksler, Vertikutierer, Diaprojektor, Leinwände etc.
Zuschussbetrag:

Anschaffungswert* bis 300,- € 301,- € bis 560,- € über 560,- € über 1 600,- €
  20 % 25 % pauschal pauschal
  max. 60,- € max. 100,- € 160,- € 210,- €

7.7 Dieselben Werte gelten für Reparaturrechnungen.

7.8 Bodenproben auf Vereinsebene, wenn der Verein die Kosten hierfür voll übernommen hat (Ergebniskopien müssen beiliegen)
Zuschussbetrag: 20 %, jedoch max. 160,- €

7.9 Spezielle Veranstaltungen für Jugendliche und Jugendprogramme
Zuschussbetrag: 50 %, jedoch max. 200,- €

7.10 Gründung einer eigenständigen Kinder- und Jugendgruppe
Zuschussbetrag: einmalig pauschal 300,- € (Bitte die Gründung einer Kinder- und Jugendgruppe mit Ansprechpartner und Namen der Gruppe dem Kreisverband und dem Landesverband unabhängig voneinander melden.) Mit dem Antragsformular kann die Pauschale beantragt werden.
7.11 Selbstständige Kinder- und Jugendgruppen erhalten auf Antrag einen Zuschuss von 100,- € (das Jahresprogramm muss beiliegen).

7.12 Anlage und Betreuung von Lehr- und Schulungsgärten
Zuschussbetrag: Bei Neuanlage 210,- €, Renovierung 100,- €, Jahresunterhalt 60,- €

7.13 Referenten für Vereinsabende, Fortbildungen und Lehrfahrten (Vorträge nur gegen Honorarrechnung des Referenten ohne Bewirtungskosten)
Zuschussbetrag: 25 %, jedoch max. 120,- € pro Jahr

7.14 Renovierung/Instandsetzung von alten Feldkreuzen, Brunnen, Schildern etc.
Zuschussbetrag: 30 %, jedoch max. 160,- €

7.15 Fortbildungskurse für Gartenpfleger auf Kreisebene, organisiert von einem Verein
Zuschussbetrag: pauschal 150,- €

7.16 Veranstaltungen auf Kreisebene
Zuschussbetrag: für Ausrichtung Gärtner-Wallfahrt pauschal 150,- €
Zuschussbetrag: für Ausrichtung Herbstversammlung pauschal 250,- €
Zuschussbetrag: für Ausrichtung Jugendleiter-Seminar pauschal 150,- €

7.17 Fortbildungen auf Bezirks- und Landesebene (gegen Vorlage von Belegen)
Zuschussbetrag: bis max. 120,- €

Kürzungen oder Ablehung aufgrund der Haushaltslage bleiben vorbehalten.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse!

Anschaffungen/Reparaturen für wirtschaftliche Eigenbetriebe der Gartenbauvereine (z. B. Mostereien) und/oder Anschaffungen von Geräten für gewerblichen Verleih und deren Unterhalt werden nicht gefördert und bezuschusst.

Hier finden Sie den Antrag auf Vereinszuschuss zum Ausdrucken und Ausfüllen.

Im Zweifel fragen Sie die Kreisfachberatung für Gartenkultur u. Landespflege am Landratsamt Ostallgäu:

David Nißle
Tel. 08342/911- 326
David.Nissle@lra-oal.bayern.de

Birgit Wehnert
Tel. 08342/ 911- 380
Fax 08342/911- 542
Birgit.Wehnert@lra-oal.bayern.de