Ziele der Fachberatung

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege berät die Gartenbauvereine, die Gemeinden und alle Bürger des Landkreises Ostallgäu. Diese verantwortungsvolle Aufgabe ist ein wichtiges Ziel im Landesentwicklungsplan und seit 1990 für die bayerischen Landkreise festgeschrieben. Die Beratung und Weiterbildung umfasst alle fachlichen Fragen zum Bereich der Gartenkultur und Grüngestaltung im Dorf sowie in der Landschaft.

Link zum Angebot der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Ostallgäu

Aufgaben und Dienstleistungen

Im Rahmen der Geschäftsführung des Kreisverbands für Gartenbau und Landes­pflege wirken die Kreisfachberater bei der Festsetzung von Themenschwerpunkten und Arbeitsprogrammen mit. Sie beteiligen sich unter Mitwirkung ehrenamtlicher Helfer an der Organisation von Ausstellungen, Messen und sonstigen Veranstaltungen im gesamten Landkreis. Den Fachberatern obliegt außerdem die Organisation von Fortbildungen und Lehrfahrten sowie der Unterhalt des Kreisobstlehrgartens.

Darüberhinaus sind folgende Dienstleistungen durch die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege möglich:

Beratung der Gemeinden, Bauherren und Landkreisbürger

Beratungen zum Thema Pflanzenschutz, Sortenwahl, Gartengestaltung, umweltgerechter Pflege, Zimmerpflanzenpflege, Blumenschmuck an Gebäuden, Fassaden- und Dachbegrünung, Grenzabständen, Pflanzvorhaben in der Landschaft, Pflegemaßnahmen, Kleingartenrecht, Schädlingsbekämpfung im Garten.

Förderung und Durchführung von Wettbewerben i.S. Gartenkultur und Landespflege

Ausschreibung von Wettbewerben zur Förderung von Gartenkultur und Landespflege wie "Unser Dorf hat Zukunft", "Der grüne Friedhof", "Die baumfreundlichste Gemeinde" oder "Naturnahe Gewässer".

Meldepflichtige Pflanzenkrankheiten

Die Kreisfachberatung steht für Probeentnahmen und Überwachung bei meldepflichtigen Pflanzenkrankheiten zur Verfügung:

Buchsbaumsterben
Zeigt sich durch Verfärbung der Blätter, später an den Stengeln dunkle, fast schwarze Streifen, dann Blattfall. Erkrankte Pflanzen müssen umgehend entsorgt werden, ebenso abgefallene Blätter (Verbrennen, Restmülltonne oder tief vergraben). Es besteht hohe Ansteckungsgefahr, deshalb muss auch die oberste Erdschicht entfernt werden, denn der Erreger kann im Boden 4 Jahre überdauern. Werkzeuge und Kleidung desinfizieren! 

Feuerbrand
Feuerbrand ist eine hochansteckende Pflanzenkrankheit, die hauptsächlich Kernobstbäume befällt und zu deren Vernichtung führen kann. Da diese Krankheit bei Obstplantagen einen Totalschaden verursachen kann, ist diese nicht bekämpfbare Krankheit meldepflichtig.

Die Fachberatung sendet in begründeten Verdachtsfällen eine Probe in ein Untersuchungslabor. Bei positivem Befund kann das Landratsamt eine Entsorgung durch Verbrennung des Materials oder ganzer Bäume anordnen.

Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sind hierbei strenge Hygiene- und Entsorgungsvorschriften einzuhalten. Untersagt ist ein offener Transport des Schnittgutes und alle Gerätschaften sowie Transportmittel, die mit verseuchtem Material in Berührung gekommen sind und müssen desinfiziert werden.
Die Fachberatung klärt in Vorträgen über die Krankheit auf und hält umfangreiches Informationsmaterial bereit.

Laubholz- und Citrusbockkäfer
So genannter Quarantäneschädling. Er befällt alle unsere heimischen Laubbäume und zeigt sich durch große Larvengänge mit einem Durchmesser bis 3 cm. Man sieht sehr grobe Nagespäne am Boden oder in Astgabeln und ca. 1 cm große Ausfluglöcher am Stamm oder an größeren Ästen. Der Käfer wird bis zu 4 cm lang, seine Fühler können bis zu doppelte Körperlänge erreichen. Die Flügel sind glänzend schwarz gefärbt mit weißen Punkten. Befallene Bäume müssen gerodet werden.

Scharkavirus
Wichtigste Erkrankung bei Steinobst, die Übertragung erfolgt durch verschiedene Blattlausarten. Im Frühjahr erscheinen hellgrüne Ringe auf den Blättern, befallenes Blattgewebe wird schwarz und stirbt ab. Außerdem enstehen pockenartige oder linienförmige Einsenkungen an den ungenießbaren Früchten.

Eine Bekämpfung ist nicht möglich, Bäume müssen gerodet werden. Bei Neupflanzungen sollten resistente Sorten ausgewählt werden. Wir beraten Sie dabei gerne.

Auskünfte zum Nachbarschaftsrecht

Die Kreisfachberatung erteilt Auskünfte zum Nachbarschaftsrecht.
Die Broschüre "Rund um die Gartengrenze" kann bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege Herr Nißle bzw. Frau Wehnert angefordert / abgeholt werden oder Download unter unten stehendem Link.

Achtung: Eine Beratung erfolgt nicht durch die Kreisfachberatung! Das Nachbarschaftsrecht unterliegt dem Privatrecht und bedarf u. U. anwaltschaftlicher Unterstützung.

Auskünfte über grundlegende gesetzliche Vorgaben im Nachbarrecht werden oft benötigt. Hier finden Sie Informationen über privatrechtliche Regeln für die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn:

Broschüre "Rund um die Gartengrenze"

Infos zu Grenzabständen von Gehölzen zum Nachbargrundstück bei Neupflanzungen finden Sie ab Seite 14.

Öffentlichkeitsarbeit, Vorträge, Kursangebote

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Gartenkultur und Landespflege erarbeitet die Kreisfachberatung Veröffentlichungen, Vorträge, Ausstellungen, Kursangebote und Interviews zu Sachthemen.

Möglichkeiten gibt es viele. Unter anderem werden angeboten:

  • Fachvorträge zu verschiedenen gartenbaulichen Themen
  • Kurse in Vereinen und  Verbänden
  • Konzeption von Ausstellungsbeiträgen
  • Ausbildung von sog. Gartenpflegern und Beratungshelfern
  • Pressearbeit zu gartenbaulichen Fachthemen
  • Erstellen von Info-Broschüren

Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt zu den Fachberatern auf oder prüfen Sie, ob das Angebot bereits bei den Terminen angeboten wird.

Überprüfung von Fachplanungen, Stellungnahme zu Bauanträgen

Eingereichte Planungen werden naturschutzfachlich geprüft und evtl. ergänzt. In der abzugebenden Stellungnahme werden Hinweise und Auflagen zur Grünordnung sowie Hilfestellung bei deren Umsetzung gegeben.

Umgang mit Neophyten

Viele Pflanzen sind bei uns ursprünglich nicht heimisch, sondern sind eingewandert oder eingeschleppt worden. Von diesen vielen "Neubürgern" (Neophyten) sind die meisten harmlos.
Einige wenige Arten wie die Ambrosia und das Springkraut sind jedoch als problematisch einzustufen. Es handelt sich hierbei um Arten, die starke Allergien auslösen oder aufgrund ihres starken Ausbreitungsdranges die heimische Flora und Fauna verdrängen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Pflanzen bei uns keine natürlichen Feinde haben und gegen Krankheiten resistent sind.

Die Fachberatung leistet hier Aufklärungsarbeit durch Presse, Herausgabe eigener Faltblätter und Vorträge in Vereinen über die Pflanzen und die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen. Sie organisiert und koordiniert ehrenamtliche Einsätze, gibt Anleitung bei der Entsorgung, bei der Festlegung der Flächen sowie bei Absprachen mit Grundstückseigentümern.

Baum-Naturdenkmäler

Alle vorhandenen Baum-Naturdenkmäler im Landkreis Ostallgäu werden von der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege zweimal jährlich auf Verkehrssicherheit geprüft. Notwendige Baumpflege-Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht werden eingeleitet.

Ansprechpartner

Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
MapsOstallgäu

David Nißle, M. Sc. Landschaftsplanung, Ökologie und Naturschutz,
Tel.: 08342 911-326,

Birgit Wehnert, Dipl.-Ing. Gartenbau (FH),
Tel.: 08342 911-380,
E-Mail: birgit.wehnert@lra-oal.bayern.de