Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln
Um den ideellen Wert der Ehrung nicht zu mindern, muss die Zahl der zu ehrenden Personen in einem angemessenen Rahmen bleiben.
Massenehrungen sind eine Beleidigung für den Geehrten und schädigen den guten Ruf des Vereins. Wenn bei besonderer Gelegenheit (z.B. Vereinsjubiläum, Jahrestagung) eine größere Anzahl von Mitgliedern die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt, sind zuerst diejenigen Persönlichkeiten vorzuziehen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
Die übrigen Auszeichnungen sollten dann auf die kommenden Jahre verteilt werden.
Ehrennadel in Silber
Voraussetzungen:
- 25jährige Mitgliedschaft oder
- 15jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung bzw. persönlicher Einsatz im Verein
Verleihung: Durch den zuständigen Bezirksverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverbandsvorsitzenden Kaspar Rager zur Weiterleitung an den Bezirksverband, unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort sowie der Begründung und dem Verleihungsdatum.
Ehrennadel in Gold
Voraussetzungen:
- 40jährige Mitgliedschaft oder
- 25jährige Tätigkeit in der Vereinsleitung sowie persönlicher Einsatz für Verein und Gesellschaft
Verleihung: Durch den Landesverband
Antrag: Beim zuständigen Kreisverbandsvorsitzenden Kaspar Rager zur Weitermeldung an den Landesverband, unter Angabe von Vor- und Zuname, Wohnort sowie der Begründung und dem Verleihungsdatum.
Für außerordentliche Leistungen kann eine Ehrung mit entsprechender Begründung auch vorzeitig beantragt werden. Dies muss jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben.
Richtlinien für die Verleihung von Ehrennadeln des
Bayerischen Landesverbands für Gartenbau und Landespflege e.V.
Herzog-Heinrich-Straße 21
80336 München
Tel.: 089/54 43 05-0