Gemeinnützigkeit
Achtung: Ihr Gartenbauverein sollte als gemeinnützig anerkannt sein, bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Finanzamt.
Zuschüsse 2023
Bitte beachten Sie die Zuschusskriterien, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Landkreiszuschusses genannt sind. Das Antragsformular muss spätestens bis zum 31.10.2023 bei der Kreisfachberatung vorliegen, um für die Zuteilung in diesem Jahr Berücksichtigung finden zu können. Bitte vergessen Sie nicht, stets Ihre Bankverbindung anzugeben!
Meldung der Mitglieder
Bitte melden Sie Ihre Mitglieder beim Landesverband an! Nur Mitglieder, die beim Landesverband angemeldet sind, sind auch versichert! Darüber hinaus gibt es spezielle Versicherungen für Gartenpfleger oder Maschinenführer. Bitte erkundigen Sie sich beim Landesverband. Aus versicherungstechnischen Gründen sind die Beiträge an den Landesverband bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres abzuführen! Sollten Sie diese Frist überschreiten, besteht die Gefahr, dass Ihre Mitglieder den Versicherungsschutz verlieren.
Ausflugsziele für Gartenbauvereine
Die Kreisfachberater in Schwaben haben ihre Idee verwirklicht, Ausflugsziele für Gartenbauvereine in mehreren Landkreise zusammenzustellen. Neben allgemein bekannten Zielen sind teilweise auch Insidertipps enthalten. Folgend sind sie in Listenform als PDF-Datei aufgeführt:
Landkreis Aichach-Friedberg
Landkreis Dillingen an der Donau
Landkreis Donau-Ries
Landkreis Günzburg
Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Lindau
Landkreis Oberallgäu
Landkreis Ostallgäu
Landkreis Unterallgäu
Als Ansprechpartner sind die jeweiligen Kreisfachberater genannt. Wer diese Ziele in Papier-Form haben möchte, kann sich bei der Kreisfachberatung melden.
Sichtungsgarten Weihenstephan
auf einer Fläche von über 5 ha werden Stauden- und Gehölzsortimente geprüft, ein lehrreicher Ausflug für Gartenbauvereine
www.hswt.de/weihenstephaner-gaerten/sichtungsgarten
Wichtige Hinweise
1. Nur Mitglieder des Landesverbandes können auch Mitglieder beim Kreisverband sein (siehe Satzung)!
2. Gartenpfleger, die fünf Jahre lang an keiner Fortbildung mehr teilgenommen haben, werden aus unserer Adressenkartei gestrichen. Bitte weisen Sie die Gartenpfleger darauf hin.
3. Für Vereine, die kein Gründungsprotokoll vorweisen können: Im Staatsarchiv sind von vielen Vereinen Gründungsprotokolle vorhanden. Die Damen und Herren geben gerne Auskunft.
Staatsarchiv Augsburg
Salomon-Idler-Str. 2, 86159 Augsburg
Tel.: 0821-599633-0